Corporate Social Responsibility (CSR) wird zur Pflicht
Die Europäische Union verabschiedete im Jahr 2014 die Corporate Social Responsibility-Berichtspflicht, die durch die Richtlinie 2014/95/EU umgesetzt werden soll. Damit wurden die Pflichten von Unternehmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung ausgeweitet. Die CSR-Richtlinie wird ab dem 1. Januar 2017 auch in nationales Recht umgesetzt werden - Verstöße werden mit bis zu zehn Millionen Euro geahndet.
Corporate Social Responsibility - Offenlegungspflichten für Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2017 wird der Kreis von Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen haben, erweitert. Unternehmen, welche gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro rechnen. Betroffen sind Unternehmen, die eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro ausweisen. Die Pflicht zur Offenlegung der Nachhaltigkeit betrifft auch Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Die Bundesregierung verpflichtet sämtliche Unternehmen nachhaltig zu handeln, die in Form von "kapitalmarktorientierten" Kapitalgesellschaften agieren. Die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit betrifft auch Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute mit den oben genannten Kriterien - unabhängig von ihrer Rechtsform. Schätzungen zufolge sind ca. 550 Unternehmen in Deutschland von der Berichterstattung betroffen. Frühere Schätzungen gingen davon aus, dass ca. 6.000 Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen sein würden - damit sind die gesetzlichen Regelungen deutlich weiter gefasst als bisher angenommen. Die Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden sehr gering gehalten.
Nachhaltig handeln - welche Themen werden erfasst?
Die Pflicht zur Offenlegung der Nachhaltigkeit berücksichtigt folgende Belange:
- Umweltbelange, insbesondere Wasser- und Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung
- Arbeitnehmerbelange, insbesondere Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz und Gleichstellung
- Sozialbelange, insbesondere der Dialog auf regionaler Ebene
- Bekämpfung von Bestechung und Korruption
Das Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro fällt wesentlich höher aus als das von der Europäischen Union empfohlene Bußgeld i.H.v. 50.000 Euro. Unternehmen, die nachhaltig handeln und dies belegen möchten, müssen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ca. 40 Arbeitstage aufwenden. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Erstellung eines Corporate Social Responsibility Bericht hängt letztlich von der Unternehmensgröße ab.